Kai Krämer: Persönliche
Eigenschaften und deren Relevanz für die inhaltsorientierte
Beurteilung der glaubhaftigkeit von Tatverdächtigenaussagen.
Zusammenfassung
Ausgehend von der Beobachtung, dass sich in
unterschiedlichen Studien die Anzahl signifikant zwischen wahren und
erfundenen
Aussagen trennender, inhaltlicher Glaubhaftigkeitsmerkmale
unterscheidet,
sollte in der vorliegenden Untersuchung der Einfluss der im
wesentlichen aus
dem Modell der primären und sekundären
Täuschung (Köhnken, 1990) abgeleiteten Personmerkmale private und öffentliche Selbstaufmerksamkeit, Selbstüberwachung und Intelligenz
auf die Einschätzung der Glaubhaftigkeit von Aussagen
überprüft werden.
Hierfür wurde im Rahmen eines Scheinverbrechen- Paradigmas der Diebstahl eines
Portemonnaies und
in der Kontrollbedingung das Abholen einer Diskette simuliert. Im
Anschluss
wurde mit Hilfe des verbesserten
kognitiven Interviews eine Aussage zur Tat erhoben, die per
Instruktion
entweder wahr, teils wahr und teils erfunden oder komplett erfunden
sein
sollte. Mittels einer inhaltsorientierten
Glaubhaftigkeitsbeurteilung wurde der Realitätsgehalt der
Aussagen
überprüft. Hierbei kamen ausgewählte Merkmale aus den
Merkmalssystemen von
Steller und Köhnken (1989) sowie von Niehaus (2001) zum Einsatz.
Zusätzlich
wurden die Personenmerkmale mit Hilfe des Selbstaufmerksamkeits-Fragebogens
SAF nach Merz (1986), der
Selbstüberwachungsskala SUEW nach Schiefele (1990) und dem Mehrfachwahl- Wortschatz-Intelligenztest MWT-B
von Lehrl (1977) erhoben und gingen neben der Kontrollvariblen Geschlecht in die varianzanalytische
Auswertung mit ein.
Neben diversen Haupteffekten der
Personmerkmale auf die
Ausprägungen einzelner Glaubhaftigkeitsmerkmale und über die
Einzeleinschätzungen aggregierte Summenwerte, erwiesen sich vor
allem mehrere Interaktionseffekte
von Intelligenz und öffentlicher
Selbstaufmerksamkeit in
Verbindung mit dem tatsächlichen Wahrheitsgehalt der Aussagen auf
einzelne
Glaubhaftigkeitsmerkmale und Summenwerte als statistisch bedeutsam.
Sich
anschließende Analysen für die Subpopulation einer niedrigen
und hohen
Ausprägung der öffentlichen
Selbstaufmerksamkeit und der Intelligenz
ergaben eine Veränderung der differentiellen Validität.
Demnach erlaubten die
entsprechenden Merkmale und Summenwerte nur unter den Bedingungen
niedriger öffentlicher Selbstaufmerksamkeit oder
hoher Intelligenz eine valide
Trennung von wahren und erfundenen Aussagen. Für die Subpopulation
getrennte
Diskriminanzanalysen bestätigten jedoch nur zum Teil einen
erwarteten
Unterschied in der Treffsicherheit der Glaubhaftigkeitsmerkmale.
Auch im Hinblick auf die praktische
Anwendung im Bereich der
forensischen Gutachtertätigkeit wird die weitere Erforschung
und Identifikation von Randbedingungen gefordert, unter
denen inhaltsorientierte Glaubhaftigkeitsmerkmale eine
zuverlässige Trennung
von wahren und erfundenen Aussagen ermöglichen.
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